AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen, die der radort Magdeburg als Reiseveranstalter durchführt und für die die §§ 651a ff BGB Anwendungen finden.

Sehr geehrter Reisegast, die folgenden Hinweise/Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisendem, der unsere Leistungen in Anspruch nimmt, und uns als Ihrem Reiseveranstalter. Sie sollten sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

1) Leistung

Die vom radort Magdeburg vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Ausschreibung und allen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte usw.) oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

2) Vertragsschluss

Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich zu erfolgen hat, bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Soweit der Teilnehmer noch nicht volljährig ist, kommt ein wirksames Angebot erst mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zustande. Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des radort Magdeburg zustande, wenn diese dem Teilnehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter zugeht. Mündliche (auch telefonische) Erklärungen führen nicht zu einem Vertragsabschluss. Dadurch bewirkte Reservierungen erlöschen ohne weitere Folge, wenn der Teilnehmer ein daraufhin zugesandtes Anmeldeformular nicht binnen einer Woche vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Ist der Teilnehmer nicht volljährig oder wird die Anmeldung von seinem gesetzlichen Vertreter vorgenommen, so kommt ein Vertragsverhältnis auch mit dem gesetzlichen Vertreter zustande. Werden dritte Personen angemeldet, entsteht ein Reisevertrag auch mit dem Anmeldenden, der für die eingegangenen Pflichten einzustehen hat.

3) Zahlung

Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer/gesetzlichen Vertreter wird eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € pro Person gefordert. Die Anzahlung wird auf die Reisekosten angerechnet. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist die Restzahlung 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig; gleichzeitig werden die Reiseunterlagen ausgehändigt. Anzahlung oder Zahlung erfolgt gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB. Ohne vollständige Bezahlung der Reisekosten besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistung.

4) Absage der Reise

Der radort Magdeburg kann bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist er verpflichtet, den Teilnehmern die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Eine Absage später als 3 Wochen vor Beginn der Reise ist nicht zulässig. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht.

5) Halbes Doppelzimmer

Wenn zum Zeitpunkt einer halben Doppelzimmerbuchung noch kein weiterer Zimmerpartner gebucht hat, teilt der radort Magdeburg dies auf der Anmeldebestätigung mit. Sollte sich kein Zimmerpartner finden oder sollte der gebuchte Zimmerpartner vor Reiseantritt stornieren oder umbuchen, erhält der Reisende ein Zimmer zur Alleinbenutzung. Den Einzelzimmerzuschlag übernimmt dann der radort Magdeburg.

6) Preisänderung

Der radort Magdeburg behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisebetrag auswirken, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Reisekosten werden die Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis gesetzt. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig. Falls Preiserhöhungen 5 % des Reisebetrags übersteigen, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, erhält er an den radort Magdeburg bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll erstattet. Es besteht ein Recht auf eine Ersatzreise im Rahmen des § 651 a IV BGB.

7) Rücktritt

Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Reise jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem radort Magdeburg, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die möglicherweise anderweitige Verwendung der Reiseleistungen, folgende pauschale Entschädigung zu:
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn Erstattung des bis dahin gezahlten Preises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 €,

vom 44. – 31. Tag vor Reisebeginn 30 %,

vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn 40 %,

vom 20. – 11. Tag vor Reisebeginn 50 % und

vom 10. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisebetrags.

Der Nachweis, dass dem Veranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die genannten Pauschalen, bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Bei Umbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR. Der radort Magdeburg empfiehlt, mit der Buchung eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

8) Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Verzichtet der Reisende auf ordnungsgemäß angebotene einzelne Reiseleistungen, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

9) Kündigung

Der radort Magdeburg kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des radort Magdeburg bzw. der von ihm eingesetzten Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der radort Magdeburg, so behält er den Anspruch auf den Reisebetrag, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die vom radort Magdeburg eingesetzten Reiseleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, dessen Interessen in diesen Fällen wahrzunehmen.

10) Haftung, Ansprüche, Verjährung

Die Haftung des radort Magdeburg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers vom radort Magdeburg weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der radort Magdeburg für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der radort Magdeburg bei Sachschäden bis 3.000 EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (Haftungshöchstsumme jeweils je Reiseteilnehmer und Reise). Ansprüche wegen Mängeln der Reise können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Mängel unverzüglich beim radort Magdeburg oder der Reiseleitung angezeigt werden, es sei denn, die Anzeige ist dem Teilnehmer unmöglich.

Der radort Magdeburg hat das Recht, innerhalb angemessener Frist dem Mangel abzuhelfen. Dies findet keine Anwendung, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird. Mängelanzeigen sind zu richten an:

radort Magdeburg

Wolfgang Schramm

Kroatenweg 54

39116 Magdeburg

Telefon: +49 1728598052

wolfgang.schramm.57@gmail.com

Haftungseinschränkungen oder – ausschlüsse, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und die ein vom radort Magdeburg beauftragter Leistungsträger anwendet, finden auch im Rahmen des Reisevertrags Anwendung. Ansprüche aus Reisemängeln sind innerhalb eines Monats nach Ende der Reise anzumelden. Sie verjähren ein Jahr nach Beendigung der Reise. Diese Fristen gelten nicht für deliktische Ansprüche. Radwanderungen erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise; es obliegt deshalb dem Teilnehmer zu klären oder klären zu lassen, ob er den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmer ihr Rad im Straßenverkehr oder auf Feldwegen sowie bei jeder Witterung beherrschen können. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haften für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden durch den radort Magdeburg wird insoweit ausgeschlossen.

11) Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung solcher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsschluss geändert werden sollten. Der radort Magdeburg wird die Teilnehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten über wichtige Änderungen der in der Ausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Reiseantritt informieren.

12) Sonstige Bestimmungen

Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmer und gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass die Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Leistungs- und Erfüllungsort für die Reise ist Magdeburg. Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen Für Reisen anderer Veranstalter tritt der radort Magdeburg lediglich als Vermittler auf. Trotz sorgfältiger Auswahl dieser Fremdveranstalter kann der radort Magdeburg insoweit keine Haftung übernehmen. Ein Reisevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Reiseveranstalter zustande. Auf diesen sind die Reisebedingungen der Fremdveranstalter anzuwenden, die dem radort Magdeburg vorliegen und dort eingesehen werden können. In den Leistungsbeschreibungen der Reisen wird jeweils erläutert, ob der radort Magdeburg oder ein Dritter die Reise veranstaltet.